MOIN Filmförderung Hamburg Schlwesig-Holstein

Alle Hilfsmaßnahmen auf einen Blick

19.03.2020 | Corona-Krise

Eine Linkliste mit hilfreichen Tipps und Hilfsmaßnahmen für Filmschaffende und Kinos aus Hamburg und Schleswig-Holstein während der Corona-Zeit.

HAMBURG

Hilfspaket für den Norden Ein umfangreiches Maßnahmepaket (3,7 Millionen Euro): Kinosoforthilfeprogramm und die Teilnahme am bundesweiten Rettungsschirm.

Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) des SenatsDer Senat legt mit der IFB ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) auf.

Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien in Hamburg Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind, können ihre Miete auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen.

Hinweis zu Drehgenehmigungen in Hamburg

Mit Stand vom 25. Mai werden Dreharbeiten wieder, unter Einhaltung der allgemeinen Auflagen, gestattet und entsprechende Sondernutzungserlaubnisse können beantragt und genehmigt werden.

Zu beachten sind weiterhin die geltende  Allgemeinverfügung in Hamburg und die Landesverordnung in Schleswig-Holstein

Hier gibt es die Covid 19-Guidelines der European Film Commission Networks

 

Weitere Infos für Hamburg

 

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Hilfspaket für den NordenEin umfangreiches Maßnahmepaket (3,7 Millionen Euro): Sondermittel für die Kinopreise 2020, Teilnahme am bundesweiten Rettungsschirm und ein neues Förderprogramm.

Sondermittel für die Kinopreise 2020Weitere Hinweise zum Verfahren findet ihr in diesem Merkblatt.

Darlehen des Mittelstandsicherungsfonds (IB.SH)Diese Soforthilfe soll kleinere Gewerbebetriebe und Selbstständige finanziell unterstützen.

Hinweis zu Drehgenehmigungen in Schleswig-Holstein

Mit Stand vom 25. Mai werden Dreharbeiten wieder, unter Einhaltung der allgemeinen Auflagen, gestattet und entsprechende Sondernutzungserlaubnisse können beantragt und genehmigt werden.

Zu beachten sind weiterhin die geltende  Allgemeinverfügung in Hamburg und die Landesverordnung in Schleswig-Holstein.

 

Weitere Infos Schleswig-Holstein

 

BUND

Hilfsprogramm von Bundes- und LänderfördererEin gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino.

Hier geht es zum Antragsformular für PRODUKTION

Hier geht es zum Antragsformular für VERLEIH

Arbeitsrecht-Leitfaden für FilmschaffendeDie Hamburger Kanzlei "VON HAVE FEY" hat einen umfangreichen Frage-Antwort Katalog für arbeitsrechtliche Fragestellungen zusammengestellt.

Aussetzen und Herabsetzen von Steuerzahlungen Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer abgesenkt werden. Steuerzahlungen lassen sich leichter stunden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge kann im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet werden. Unternehmen können sich direkt das für sie zuständige Finanzamt wenden.

Beiträge zur Sozialversicherung insbesondere für Künstler*innen und Publizist*innen Künstler*innen und Publizist*innen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert.

Als Selbständige könnt Ihr Euch bei Eurer Krankenkasse erkundigen und darum bitten, aufgrund der wesentlich geringeren Umsatzprognose Eure Beiträge auf den Mindestbeitragssatz herabzusetzen.

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne (§ 56 Infektionsschutzgesetz)Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über das örtlich zuständige Gesundheitsamt eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler*innen den Verdienstausfall ersetzt.

Kurzarbeitergeld Unternehmen mit mindestens einem*r Mitarbeiter*in können Kurzarbeitergeld beantragen.

Weitere Soforthilfen Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe beantragen.

Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die jeweilige Hausbank Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen Förderinstrumente der KfW wie der „ERP-Gründerkredit" oder der „KfW-Unternehmerkredit" zur Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung.

 

Hier noch weitere hilfreiche Links:

Allgemeine Informationen

Informationen zu den SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards

1. SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard / Bundesministerium für Arbeit und Soziales

2. Arbeitsschutzstandards der BG ETEM

3. Risk Protection Against Contagion of SARS-CoV-2 During Filming / EUFCN

4. Corona Setiquette (englische Version) und Code of Conduct der Produzentenallianz (Sektion Werbung)

 

Infos für die Branche

 

Einige Texte sind mit freundlicher Unterstützung der MFG Filmförderung und des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft entstanden.

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